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Wir kümmern uns um alle Belange, was nach einem Sterbefall zu tun ist.

Als erstes muß durch den Hausarzt, Krankenhausarzt oder Notarzt der Tod festgestellt- und der Totenschein ausgestellt werden!

Wenn der Angehörige nicht zu Hause, sondern in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben ist, geben Sie bitte unsere Telefonnummer an das zuständige Pflegepersonal weiter. Diese werden uns dann benachrichtigen!

Erste Schritte, welche von Ihnen zu erledigen sind:
(auf Wunsch können diese Angelegenheiten auch von uns übernommen werden)

- die Benachrichtigung des Arbeitgebers
- die Kündigung von Gas-, Strom-, Telefon-, GEZ-, Abonnements-, Dauer-/ Abbuchungsaufträgen bei Banken und Sparkassen etc.
- KFZ-Angelegenheiten

Wir arbeiten nach dem Motto "Alles aus einer Hand" und übernehmen für Sie:

- die Abholung des Totenscheines im Krankenhaus
- die Anzeige des Sterbefalls bei den zuständigen Behörden
- die Beschaffung der notwendigen Sterbeurkunden
- Beantragung von Sterbegeld oder ähnlichen Beihilfen und Auszahlungen
- beantragen Vorschusszahlungen bei laufender Rente für den Ehepartner
- Abstimmung des Termins der Trauerfeier
- Abstimmung des Termins zur Auswahl der Grabstelle und später des Grabmals
- informieren den zuständigen Pfarrer oder weltlichen Redner
- organisieren die musikalische Umrahmung
- Durchführung der Trauerfeierlichkeiten

Damit wir für Sie tätig werden können, benötigen wir von ihnen:

- Totenschein
- Geburtsurkunde
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Versichertenkarte
- Heiratsurkunde / ggf. Sterbeurkunde vom Ehepartner
- Heiratsurkunde / rechtskräftiges Scheidungsurteil für Geschiedene
- Schwerbehindertenausweis (Versorgungsamt, falls vorhanden)
- Versicherungspolicen für Lebens-, Sterbegeld-, Unfallversicherungen
- Mitteilung der letzten Rentenanpassung
- Bestattungs-Vorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Grabnutzungsurkunde (falls vorhanden)